Willkommen in der
Grundschule Tetenhusen
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Betreuung
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und Downloads
Neuigkeiten und
Veranstaltungen
Es erinnert ein wenig an Bullerbü
In unserer Dorfschule werden seit über 100 Jahren Kinder unterrichtet. Mit immer noch verhältnismäßig kleinen Klassen und familiärem Charakter für eine kindgerechte Grundschulzeit.
Bei aller Beschaulichkeit blicken wir natürlich auch nach vorn und bieten interessante und zeitgemäße Angebote für Kinder und Eltern.
Unser Schulkonzept
Jahrgangsübergreifendes Lernen
In der Tetenhusener Schule werden vier Klassenstufen unterrichtet. Dabei lernen die erste und die zweite Klasse zusammen sowie die dritte mit der vierten Klasse. Jül heißt dieses Konzept und steht für jahrgangsübergreifender Unterricht. Weiter ergibt sich aufgrund unserer ländlichen Lage zum Forst mit unserem Schulwald für den Schulalltag eine naturverbundene Arbeit. Die Kinder der Klassenstufe 1/2 erleben und gestalten ihr natürliches Umfeld derzeit regelmäßig im Sachkunde- und Kunstunterricht, der durch eine pädagogische Fachkraft (Waldpädagogin) begleitet wird.
Im Rahmen der voranschreitenden Kooperation mit der Kita werden auch die Vorschulkinder in regelmäßigen Abständen mit in die Aktivitäten unserer Draußen-Schultage in Klasse 1/2 eingebunden.
Individuelle Förderung
Differenzierung, notwendige Hilfestellungen beim Lernen und die Betreuung von individuellen Lernprozessen wird in zunehmend offeneren Unterrichtsformen von weiteren externen Fachkräften, Netzwerken und pädagogisch affinen Kräften u.a. in der logopädischen Förderung verlässlich unterstützt.
Weiterhin gehören zum vielfältigen Angebot:
- Lauftag
- Mathe-Olympiade
- Schwimmwoche
- Selbstbehauptungstraining
Aber auch Grundsätze in der Medienbildung nach dem Konzept der Geestlandschule Kropp und das Lernen am anderen Ort gehören zum individuellen Angebot.
Alle gemeinsam
Durch die Größe der Schule kennen sich alle Schüler:innen von der ersten bis zur vierten Klasse untereinander, sie können auch die Pausen miteinander verbringen. Ob auf dem Schulspielplatz oder auf dem angrenzenden Sportplatz – überall ist viel Platz zum Austoben.
Weitere Rituale sind:
- Ausflüge
- Backen
- Basteln
- Kinderfest
- Klassenfahrt
- Theaterbesuche
- Weihnachtsfeier
- Weihnachtsmarkt (2-jährig)
…für mehr Spaß im Schulalltag!
Betreuung auch außerhalb der Unterrichtszeiten
Nachmittagsbetreuung
Es gibt die Möglichkeit, ein warmes und ausgewogenes Mittagessen für die Schüler:innen zum Selbstkostenpreis zu buchen. Und mit einer optionalen Betreuungszeit bis 15:00 Uhr kommt man den Bedürfnissen der Eltern entgegen.
Die Schließzeiten in den Ferien erfolgen in Anlehnung an die Kita.
Fragen zur Nachmittagsbetreuung beantwortet Ihnen gerne Frau Wiebke Plöhn.
Bewirb Dich bei uns zum Bundesfreiwilligendienst
Wir würden uns sehr freuen, wenn Du uns im nächsten Schuljahr in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe in der Bildung sowie in der Jugendarbeit bei unserem Betreuungsangebot unterstützen würdest!
Weiteren Informationen findest Du hier.
Sind sie neugierig geworden, haben Fragen oder Wünsche?
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und lernen Sie uns und unsere Schule besser kennen.
Grundschulkoordinatorin Geestlandschule
Hilke Obelöer
Tel. 0 46 24 802980
Unter dieser Telefonnummer erreichen Sie das Sekretariat der Geestlandschule in der Zeit von 7:00 – 13:30 Uhr auch für die Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule!
Ansprechpartnerin der Betreuten Grundschule (BGS)
Wiebke Plöhn
Mobil: 0173 6916949
Festnetz: 04624 8898
Über das Festnetz erreichen Sie ebenfalls die Lehrkräfte unserer Schule. Beim Bedarf eines Rückrufs sprechen Sie gerne auf den Anrufbeantworter!
Downloads
Hier finden Sie Dokumente und Formulare um den Besuch unserer Schule.
Satzung Betreute Grundschule Tetenhusen/Nachmittagsbetreuung
Satzung über den Besuch der Betreuten Grundschule Tetenhusen und die Erhebung von Gebühren; Stand: 01.10.2022
Anmeldung Betreute Grundschule (BGS) Tetenhusen
Anlage zur Satzung
Anmeldung Ferienbetreuung der BGS Tetenhusen
Anlage zur Satzung
Schulbeförderung zu unserer Schule
Familien aus anderen Wohnorten gewähren wir – gem. Kreissatzung (Stand: 27.12.2018) anspruchsberechtigter Kinder – auf Antrag gern die Mehrkosten der möglichen Schülerfahrkarte oder einen Zuschuss bei den privaten Fahrkosten.